27. Juni 2023
Langzeitvermietung in Immobilien bezieht sich auf die Vermietung von Immobilien, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Wenn eine Immobilie länger als 31 Tage vermietet ist, dann zählt es als Langzeitvermietung. Wenn die Immobilie unter 31 Tagen vermietet wird, wird eine Lizenz benötigt. Bei der Langzeitvermietung benötigt die Immobilie keine Lizenz. In der Langzeitvermietung wird sichergestellt, dass eine Immobilie für über 31 Tage besetzt und vermietet ist.
Bei der Langzeitvermietung darf man die Immobilie im Internet bewerben und online stellen, damit sie für Menschen sichtbar bleibt. Allerdings darf bei der Langzeitvermietung kein Service angeboten werden. Das bedeutet, es darf zum Beispiel kein Koch zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt dürfen keine Dienstleistungen angeboten werden. Alle Einkünfte aus solchen Vermietungen, egal ob für die Familie oder als Langzeitmiete, müssen als Mieteinnahme in der spanischen Steuererklärung angegeben werden.
Langzeitvermietung ist sehr üblich in verschiedenen Arten von Immobilien wie Häusern, Wohnungen, Ferienwohnungen oder Gewerbeimmobilien. Die Regeln und Gesetze zur Langzeitvermietung sind unterschiedlich und abhängig von den lokalen Immobilienmärkten und den regionalen Gesetzen.
Vorteile der Langzeitvermietung sind, dass Vermieter eine stabile Einnahmequelle haben und die Immobilie langfristig belegt ist. Die Mieter haben dadurch langfristige Sicherheit in der Immobilie.
Die rechtlichen Bestimmungen und Regelungen zur Langzeitvermietung sind in jedem Land und jeder Region unterschiedlich. Es ist empfehlenswert, sich einen Anwalt oder einen Immobilienmakler zurate zu ziehen, um genaue Informationen und Beratung zur Langzeitvermietung einer Immobilie zu erhalten.
Der spanische Mietvertrag, LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos), regelt die Langzeitmiete in Spanien. Das LAU besagt, dass der Wohnraum-Mietvertrag zeitlich befristet ist, nämlich auf ein Jahr. Der Mieter hat jedoch auch das Recht, die Langzeitmiete um bis zu 5 Jahre zu verlängern. In 2019 lag die Frist noch bei 3 Jahren, und bei einem gewerblichen Vermieter beträgt sie sogar 7 Jahre. Nach Ablauf der Verlängerungsfrist kann der Vermieter bestätigen, dass der Mietvertrag beendet ist und der Mieter ausziehen muss. Der Mieter kann auch einen neuen Mietvertrag mit dem alten Vermieter abschließen.
Anbei unsere Villas für Langzeitvermietung:
Villa Blakstad für 12 Leute 21.120 – 42.120 € pro Monat
Casita Vista Conta für 2 Personen 3.840 – 7.000 € pro Monat
Villa Francesca für 10 Leute – 240.000 € pro Jahr
Villa Oliver für 6 Personen – 140.000 € pro Jahr
Villa Talamancaview für 6 Personen 15.200 – 24.000 € pro Monat
Villa Can Furnet für 8 Personen 16.000 – 35.000 € pro Monat
Villa Cooper für 8 Leute 21.600 – 26.400 € pro Monat
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